NS-Gerichtsverfahren in den USA
Die Arbeit der Dienststelle für Sonderermittlungen des US-Justizministeriums, 1978–2010
Keywords:
Nachkriegsmigration, Dienststelle für Sonderermittlungen des US-Justizministeriums, NS-Gerichtsverfahren in den USAAbstract
In den ersten 20 Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg kamen Hunderttausende von Immigrantinnen und Immigranten aus allen Teilen Europas, häufig auf der Flucht vor der sowjetischen Besatzung, in die USA. Einige Hundert waren vor 1945 im Dienst NS-Deutschlands oder anderer, mit dem Dritten Reich verbündeter Mächte gestanden: als Staatsminister, Verwaltungsbeamte der deutschen Besatzungsbehörden, als Hilfspolizisten oder als Angehörige des Wachpersonals von Konzentrations- und Vernichtungslagern. Ende der 1970er-Jahre wurde die Dienststelle für Sonderermittlungen des US-Justizministeriums eingerichtet. Diese hatte die Aufgabe, gegen mutmaßliche NS-Täterinnen und NS-Täter zu ermitteln, sie gegebenenfalls wegen Verletzung der US-Einwanderungs- bzw. Einbürgerungsbestimmungen vor Gericht zu stellen. Durch die Bemühungen der Dienststelle sind bis heute mehr als Hundert dieser Personen aus den USA ausgewiesen worden.
Peter Black erzählt die Geschichte der Dienststelle aus der Sicht eines Insiders: Er beginnt mit der Darstellung der Problematik um Zuständigkeit, erklärte, wieso es so lange dauerte, diese Verfahren einzuleiten, und warum von der Einleitung eines Ausbürgerungsverfahren bis zur eigentlichen Abschiebung manchmal Jahrzehnte vergingen. In einem weiteren Schritt analysiert er unterschiedliche Fälle, beschreibt die für eine Verurteilung notwendi- gen Beweismittel, um schließlich ausgewählte Einzelverfahren zu diskutieren.
Downloads
Abstract View:
657pdf downloads:
528Published
How to Cite
Issue
Section
License
S:I.M.O.N. operates under the Creative Commons Licence CC-BY-NC-ND (Attribution-Non Commercial-No Derivatives). This allows for the reproduction of all articles, free of charge, for non-commercial use, and with appropriate citation information. Authors publishing with S:I.M.O.N. should accept these as the terms of publication. The copyright of all articles remains with the author of the article. The copyright of the layout and design of articles published in S:I.M.O.N. remains with S:I.M.O.N. and may not be used in any other publications.